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Erste-Hilfe-Kurse für Firmen und Betriebe

Firmen müssen laut Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften Ersthelfer stellen. Dazu bietet sich die Ausbildung einiger Mitarbeiter an. Die Anzahl der notwendigen Ersthelfer richtet sich dabei nach der Gesamtzahl der Mitarbeiter sowie der Betriebsart. So wird bei 2 bis zu 20 anwesenden Mitarbeitern ein Ersthelfer benötigt, bei mehr als 20 anwesenden Mitarbeitern hingegen jeweils 5 Prozent (Verwaltungs- und Handelsbetrieben) bzw. 10 Prozent in sonstigen Betrieben. Ersthelfer müssen von ermächtigten Stellen aus- und fortgebildet sein - § 26 Abs. 2 UVV "Grundsätze der Prävention" (BGV/GUV-V A1).

Welche Kosten entstehen?

Bei Lehrgängen für Berufsgenossenschaften setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen BG in Verbindung. Ihnen entstehen keine Kosten für diesen Lehrgang. Gern unterstützen wir bei den notwendigen Anträgen.

Wann und wo findet der nächste Kurs statt?

Alle Kurse werden auf dieser Seite veröffentlicht: https://mecklenburg-vorpommern.dlrg.de/lehrgaenge/medizin/

Bei Fragen sind wir gerne für Sie da!

Schreiben Sie uns eine E-Mail.

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